
Tote Braut aus Emskirchen – Urteil verschoben
Nürnberg – Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau kurz vor ihrer Hochzeit hat die Anklage eine lebenslange Haftstrafe für ihren Verlobten gefordert. Die Staatsanwältin sah es am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth als erwiesen an, dass der 40 Jahre alte Angeklagte im Sommer 2013 seine Verlobte erwürgt habe. Er soll die Frau nach der Tat bei Gerhardshofen in die Aisch geworfen haben. Auch die Verteidigung hielt heute ihre Plädoyers, das Urteil soll aber erst am Donnerstag verkündet werden.
Die Staatsanwältin sprach von einem heimtückischen Mord. Nach dem Plädoyer der Nebenklage und der Verteidigung wollte das Gericht zunächst noch im Laufe des Tages ein Urteil sprechen. Mittlerweile wurde die Urteilsverkündung jedoch auf Donnerstag verschoben. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst gestanden. An Details konnte er sich nicht erinnern und begründete dies mit der Einnahme von Schlaftabletten. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis und sagte, mehrere Maskierte hätten seine Verlobte entführt und getötet. Diese hätten ihn gezwungen, den leblosen Körper in den Fluss zu werfen. In der Untersuchungshaft fühlte sich der 40-Jährige dann verfolgt. Er wurde in der Psychiatrie untergebracht.
Der Gutachter hielt den Angeklagten für voll schuldfähig. Der Experte sagte, er glaube nicht, dass der Mann eine psychische Erkrankung habe oder Medikamente zu Erinnerungslücken geführt hätten. Im Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.
Quelle: dpa
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