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Tanzverbot an Karfreitag bleibt: Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach

Das Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage des Bundes für Geistesfreiheit abgewiesen. Der religionskritische Bund wollte eine Protestfeier von Gründonnerstag auf Karfreitag abhalten – die Stadt Nürnberg hat das im vergangenen Jahr verboten. Dagegen wurde nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht geklagt – ohne Erfolg. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Kläger können in der nächsten Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen. In Bayern gibt es im Jahr neun stille Feiertage mit einem entsprechenden Tanzverbot. 

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