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Neue Betrugsmasche in Schwabach: Polizei warnt vor Briefen mit Ansprüchen auf Schadensersatz

Die Polizei Schwabach warnt vor eine neuen Betrugsmasche: dem „Recovery fraud.“ Hier stellen die mutmaßlichen Täter ihren Opfern angebliche Schadensersatzleistungen von Anlagebetrugsdelikten in Briefen von Anwaltskanzleien in Aussicht. Die Täter fragen gezielt nach Kontodaten und fordern die Opfer auf, sich mittels Ausweisdokumenten zu identifizieren, um an die in Aussicht gestellten Schadensersatzansprüche zu gelangen. Die Kriminalpolizei Schwabach vermutet, dass eben diese personenbezogenen Daten später für andere Straftaten genutzt werden. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf Geldbeträge auf ihrem Konto, die sie nicht zuordnen können. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Schwabach führt die Ermittlungen und hat Strafverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

Anfang April haben zwei Schwabacher Briefe von einer schweizerischen Anwaltskanzlei erhalten. Im Brief teilte man den Opfern mit, sie hätten Anspruch auf Wiedergutmachung im mittleren fünfstelligen Bereich hätten. Die Täter senden diese Schreiben an Personen, die in der Vergangenheit tatsächlich Opfer von Anlagebetrugsdelikten waren. Durch diesen vermeintlichen Zusammenhang wirkt das Schreiben für die Opfer nachvollziehbar und vertrauenswürdig. Die Täter nutzen die Daten einer real existierenden Anwaltskanzlei. Anbei werden sogar Gerichtsbeschlüsse und Kontoauszüge mitgeschickt.

Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Schwabach führt die Ermittlungen und hat Strafverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

 

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