Nach tödlichem Schuss in Lauf: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Beamtin der Bundespolizei eingestellt, da eine Notwehrlage vorlag. Am 30.06.2024 hatte die Beamtin einen 34-jährigen Mann in Lauf an der Pegnitz durch einen Schuss aus der Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt.

Was geschah am 30.06.2024?

Am 30.06.2024 gegen 16.45 Uhr waren drei Beamte der Bundespolizei in der Nähe des Zentralen Busbahnhofs in Lauf unterwegs. Ein 34-Jähriger kam gestikulierend auf das Fahrzeug der Beamten zu und versuchte, die Türen zu öffnen. Die Beamten parkten ihr Fahrzeug in einiger Entfernung. Als sie ausstiegen lief der Mann mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 18,5 cm in der Hand auf die Bundespolizisten zu. Auf deren Aufforderung, stehen zu bleiben und das Messer fallen zu lassen, reagierte er nicht – auch nicht auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs.

Der Mann bewegte das Messer gezielt in Richtung von Kopf und Oberkörper der Beamten. Auch der Einsatz von Pfefferspray blieb ohne Wirkung. Danach gab die Bundespolizistin einen Schuss auf den nur noch wenige Meter entfernten Mann ab. Der 34-Jährige verstarb noch am Tatort.

Notwehr

Dieser Ablauf des Tatgeschehens wird sowohl von den drei Polizeibeamten als auch von Passanten übereinstimmend geschildert. Laut der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war die Abgabe des gezielten Schusses hier die einzige Möglichkeit, einen Messerangriff auf sich oder ihre Kollegen abzuwehren. Das Vorgehen der Polizeibeamtin war aufgrund von Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt.

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