
Nach Ausbruch der Geflügelpest in Feuchtwangen: Einschränkungen werden aufgehoben
Die Einschränkungen nach einem Geflügelpest-Fall in Feuchtwangen werden am Sonntag (13. April) wieder aufgehoben. Das teilte das Landratsamt Ansbach heute mit.
Hintergrund
Zuvor hatte es in einem Betrieb im mittelfränkischen Feuchtwangen einen amtlich bestätigten Fall der Geflügelpest gegeben. Rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken wurden getötet und entsorgt. Um den Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Für beide Zonen galt eine Stallpflicht. Diese Vorgaben entfallen nun ebenfalls. Franken Fernsehen hatte darüber berichtet.
Wegfall folgender Maßnahmen
Alle Umgebungsuntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch gehandelt habe. Das Virus kursiere bei Wildgeflügel zwar noch immer, Biosicherheitsmaßnahmen der Halter von Geflügel hätten bislang aber neue Ausbrüche verhindert. Die Stallpflicht wird demnach aufgehoben. Heißt: Hühner und Wassergeflügel dürfen jetzt wieder ins Freie. Auch die Vermarktung und Abgabe von Eiern ist dann wieder erlaubt. Außerdem können Küken, Junghennen und Enten könnten auf Märkten gekauft und angeboten werden.
Nach Angaben des Landratsamtes ist die Gefahr der Geflügelpest noch nicht überstanden. In den vergangenen Wochen habe es im ganzen Bundesgebiet immer wieder infiziertes Wildgeflügel gegeben. Das Wildvogelmonitoring wird deshalb fortgesetzt. Wenn Bürgerinnen und Bürger Kadaver von toten Enten, Gänsen oder Schwänen in der Natur entdecken, können Sie diese beim Veterinäramt in Ansbach melden.