Mittelfranken erklärt Kreistagswahl im Landkreis Fürth für ungültig

Fürth/Ansbach – Die gut 94.000 Wahlberechtigten im Landkreis Fürth müssen im Herbst wegen einer umstrittenen Wahlempfehlung zweier Bürgermeistern erneut wählen. Die Regierung von Mittelfranken erklärte die Kreistagswahl vom 16. März überraschend für ungültig.

 

Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass die Bürgermeister der Stadt Langenzenn und der Gemeinde Großhabersdorf, Jürgen Habel (CSU) und Friedrich Biegel (Freie Wähler), in ihren Mitteilungsblättern Wahlwerbung für die örtlichen Kreistagskandidaten gemacht hätten. Sie hätten damit gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen, so die Behörde. Für die mittelfränkische Regierung sei eine Wahlwerbung eines Bürgermeisters, die dieser erkennbar in amtlicher Funktion zugunsten oder zulasten einzelner oder aller am Wahlkampf Beteiligten vornimmt, nicht zulässig. Ein solche Wahlwerbung verletze die Integrität der Willensbildung des Volkes und das verfassungsmäßige Recht der übrigen Bewerber auf Chancengleichheit.

 

Der Fürther Landrat Matthias Dießl (CSU) war mit der Entscheidung nicht einverstanden und bezeichnete sie als „zu weitgehend“. Eine Wiederholung der Wahl beeinflusse das Ergebnis viel stärker als die beiden Wahlaufrufe. Die Wahl wird aller Voraussicht nach im Oktober oder November wiederholt.

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