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      Streit um stillen Feiertag: Protestpartys gegen Tanzverbot an Karfreitag 

      Am Karfreitag sind in Bayern öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Kritiker sehen darin eine Bevormundung. Der Bund für Geistesfreiheit organisiert deshalb Protestpartys, unter anderem auch in Nürnberg und Erlangen. Erstmals hat das Nürnberger Ordnungsamt eine solche Veranstaltung genehmigt: Der Club „Rakete“ darf am Karfreitag öffnen. 

      Das bayerische Feiertagsgesetz sieht für neun sogenannte stille Feiertage, darunter Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag, vor, dass Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt sind, wenn der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt.   

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