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      Prozessupdate Jörg Alt: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden

      Der 12. Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat über die Revisionen im Fall von Jesuitenpater Jörg Alt entschieden. Der Angeklagte hatte wegen einer Blockade am Münchner Stachus eine geringe Strafe von 10 Tagessätzen erhalten. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein: Der Angeklagte wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe. Das Gericht wies die Revision ab und gab der Staatsanwaltschaft recht. Gründe waren ein erheblicher Verkehrsstau und unklare Angaben zu Alts finanziellen Verhältnissen. Das Verfahren geht nun zurück ans Landgericht Nürnberg-Fürth.

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