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      Neuer Bundestags-Beschluss: Gernzwert für Cannabis am Steuer

      Wie die Promillegrenze beim Alkohol, gibt es bald auch für Cannabis am Steuer einen Grenzwert – und zwar 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Das hat der Bundestag gestern Abend beschlossen. Bislang galt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC. 

      Verkehrsteilnehmende, die den Wert von 3,5 Nanogramm THC erstmalig überschreiten, müssen eine Strafe von 500 Euro zahlen. Zusätzlich gibt es einen Monat Fahrverbot. Außerdem gilt nach dem Cannabis-Konsum ein Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu. 

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