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      Mindestgröße für Fraktionen im Nürnberger Stadtrat bleibt: Verwaltungsgerichtshof weist AfD-Beschwerde zurück

      Die neue Mindestgröße für Fraktionen im Nürnberger Stadtrat bleibt bestehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der AfD abgewiesen. Der Stadtrat hatte im November beschlossen, dass Fraktionen künftig mindestens vier Mitglieder haben müssen. Die AfD und die Linke verloren dadurch ihren Fraktionsstatus, da beide aktuell nur drei Mitglieder haben. Der Verwaltungsgerichtshof sieht darin keinen Verstoß gegen das Recht auf Mitbestimmung. Das Urteil ist rechtskräftig.   

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