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      Führerschein tauschen: Geburtsjahrgänge 1971 oder später

      Noch gültige rosa und graue Papierführerscheine müssen jetzt dringend umgetauscht werden – Grund ist eine entsprechende EU-Verordnung. Aktuell betrifft das die Geburtsjahrgänge 1971 und später. Wer in dieser Zeit geboren ist und nach Ablauf der Frist Mitte Januar 2025 noch mit seinem alten Führerschein Auto fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld rechnen. Zwar dauert es noch bis Januar, die Führerscheine müssen aber jetzt beantragt werden, damit sie rechtzeitig fertig sind.

      Wer einen EU-Kartenführerschein hat, muss ihn gegebenenfalls auch in den nächsten Jahren austauschen. Wann genau, steht unter der Nummer 4b auf der Karte. Nur, wenn dort kein Datum steht, ist der Führerschein unbefristet.

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