Frankenschnellweg: Bund Naturschutz legt Beschwerde ein
Im April hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München den Plänen für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zugestimmt und die entsprechende Klage des Bund Naturschutzes dagegen abgewiesen. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen, dagegen hat der Bund Naturschutz jetzt Beschwerde eingereicht und hat nun vier Wochen Zeit, das zu begründen. Der Bund Naturschutz will die Zeit nutzen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Hält er an der Beschwerde fest, würde das enorme Kosten bedeuten. Weist das Gericht die Beschwerde ab, kann die Stadt bauen, da dem Bund Naturschutz dann keine weiteren Rechtsmittel bleiben. Lässt es allerdings ein Revisionsverfahren zu, würden bis zu einer endgültigen Entscheidung noch einmal eineinhalb bis zwei Jahre vergehen.