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      Ehemalige Faschingsprinzessin in Berufung erfolgreich

      Pünktlich zu Beginn der Faschingssaison gibt es gute Nachrichten für die ehemalige Nürnberger Faschingsprinzessin Assol die erste. Im Herbst 2017 wurde sie wegen Beihilfe zu den Drogengeschäften ihres Mannes vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach diesem Urteil ging sie in Revision. Der Bundesgerichtshof hatte zwar am Urteil selbst nichts auszusetzen, an der Höhe des Strafmaßes jedoch schon. Das wurde nun vor Gericht neu verhandelt und die Strafe der gefallenen Prinzessin wurden daraufhin um drei Monate verkürzt. Ihren Mann traf der Arm des Gesetzes härter: Er wurde beim Schmuggeln des Kokains erwischt und sitzt für sechs Jahre hinter Gittern.

       

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