Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 0:00
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 0:00
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt
      Werbung

      Bundestagswahl in knapp sechs Wochen: Wie steht es um die Meinungs- und Pressefreiheit?

      In einem Podcast spricht das Bildungszentrum Nürnberg mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat über das Thema Migration und Asylbewerber-Bezahlkarte. Die ursprüngliche Folge ist nur kurz online. Dann werden Gesprächspassagen herausgenommen und die neue Version hochgeladen. In den letzten Wochen hat dieser Vorfall für Schlagzeilen gesorgt. Es kursierte der Vorwurf, dass die Politik Einfluss auf den Inhalt genommen hat. Bestätigt werden konnte der nicht. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl stellt sich da die Frage: Wie geschützt sind Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland? 

      Gelb für zufriedenstellend. So beurteilt die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” die Pressefreiheit in Deutschland. Im weltweiten Vergleich landet Deutschland 2024 auf Platz 10. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist gesetzlich verankert, dass keine Zensur stattfindet.  

      Das sei im Fall des Bildungszentrums Nürnberg nicht passiert. Die Änderung fand nach der Veröffentlichung statt. Laut dem Bayerischen Flüchtlingsrat fehlen im Podcast jetzt unter anderem kritische Stellen zur Tauschaktion von Bezahlkarten in Bargeld. Grund dafür sei die Politik. 

      Auch Wochen nach der Veröffentlichung beschäftigt den Flüchtlingsrat das Thema. Vom Bildungszentrum heißt es: 

      “Das Bildungszentrum der Stadt Nürnberg hat eine Podcast-Aufnahme mit Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat aus eigener Initiative für kurze Zeit von der Website genommen und ohne Einflussnahme von außen überarbeitet. Dies erfolgte, um die eigenen Qualitätsstandards an die Bildungsangebote zu gewährleisten und die Neutralitätspflicht zu wahren.“ (Bildungszentrum Nürnberg)

       Die Staatskanzlei äußert auf Nachfrage: Es gab keinen Einfluss durch sie. 

       „Die Zuständigkeit und Verantwortung für städtische Einrichtungen wie das Bildungszentrum liegt ausschließlich bei der Stadt Nürnberg. Es gab und gibt dazu keinerlei Anweisung der Staatskanzlei.“ (Bayerische Staatskanzlei)

      Aus journalistischer Sicht stuft Medienexperte Rusch es als unglücklich ein, wie bestimmte Podcastpassagen verschwunden sind.

      Mit Blick auf die Bundestagswahl und den demokratischen Diskurs hat Rusch einen Wunsch: Der Fokus bei gesellschaftlichen Diskussionen müsse wieder mehr auf dem Argument an sich liegen. Dann könne ein zufriedenstellend vielleicht in ein gut umgewandelt werden. 

       

      expand_less