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      Brutzeit der Vögel: Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen verboten

      Mit dem Frühling beginnt auch die Brutzeit der Vögel. Um die Tiere in dieser sensiblen Phase nicht zu stören, ruft der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) dazu auf, ab März auf das Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen zu verzichten. So werden den Vögeln wichtige Nahrungsquellen nicht entzogen und die Brutzeiten nicht gestört. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Zurückschneiden zwischen dem 1. März und dem 30. September im privaten oder öffentlichen Raum verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 15.000 Euro rechnen. 

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