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      Amokläufer von Leutershausen ab Ende Februar vor Gericht

      Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes in zwei Fällen erhoben. Doch bereits vor Verhandlungsbeginn gilt der Angeklagte als schuldunfähig- ein Strafverfahren ist darum nicht möglich. Stattdessen wird der Prozess als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt werden. Ziel der Anklage ist es den 47-Jährigen in einer forensischen Einrichtung unterzubringen. Der Mann soll zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol und Drogeneinfluss gestanden haben. Ein Urteil wird für den 5. April erwartet.

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