Gustl Mollath soll erneut vor Gericht

Nürnberg/Regensburg – Am 7. Juli soll ein Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath stattfinden. Der Freigesprochene soll nun erneut psychiatrisch begutachtet werden, das teilte das Landgericht Regensburg heute mit.

 

Vor Jahren wurde Mollath als „Gefährdung für die Allgemeinheit“ eingestuft. Er saß wegen angeblicher Sachbeschädigung und Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung gegenüber seiner Exfrau mehrere Jahre in der Psychiatrie. Die ihm vorgeworfenen Taten soll er aufgrund von Wahnvorstellungen begangen haben. Nach sieben Jahren wurde der 57-Jährige schließlich aus der psychiatrischen Unterbringung entlassen. Vier Monate ist die Entlassung bereits her, nun soll es ein neues psychiatrisches Gutachten geben. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Das Verfahren gegen ihn soll dann nächstes Jahr in Regensburg wieder neu aufgerollt werden. Man rechnet mit insgesamt 15 Verhandlungsterminen.

 

 

 

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