Gericht entscheidet: Frankenschnellweg darf ausgebaut werden

Ansbach – Der Frankenschnellweg durch das Nürnberger Stadtgebiet darf wie geplant ausgebaut werden. Das Verwaltungsgericht in Ansbach wies heute die Klagen von Bund Naturschutz in Bayern (BN) und vier Privatleuten ab, die Häuser an der Ausbaustrecke besitzen.

 

 

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Straße – wie von der Stadt geplant – um eine Kreisstraße und nicht um eine Autobahn. Daher sei für den Ausbau auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen steigerten den Wert der Grundstücke im Gegensatz zum heutigen Zustand sogar, anstatt ihn zu verringern, sagte der Vorsitzende Richter.

 

 

Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs. Der BN führte an, dass es sich beim Frankenschnellweg nicht um eine Kreisstraße, sondern um eine Bundesautobahn handelt. Das sehe man schon am hohen Anteil des Durchgangsverkehrs. Für eine Fernstraße wäre jedoch nicht die Stadt sondern der Bund zuständig.

 

 

Zudem würden in dem Fall andere Anforderungen an die Planung gestellt werden. So hätte eben die Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, argumentieren die Naturschützer. Der Bund Naturschutz befürchtet vor allem mehr Verkehr auf dem ausgebauten Frankenschnellweg als bisher vorausgesagt. Vor allem Lastwagen würden sich den Umweg über den Norden der Kommune sparen. Die Stadt dagegen argumentierte, dass die meisten Fahrzeuge auf dem Frankenschnellweg Pendler aus dem Umland seien. Der Durchgangsverkehr mache nur sechs Prozent aus.

 

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