Fall Mollath: Keine Konsequenzen für Juristen und Ex-Frau
Der Fall Mollath wird für die Ärzte, Juristen und seine Ex-Frau keine rechtlichen Konsequenzen haben. Das entschied heute die Münchner Generalstaatsanwaltschaft.
Immer wieder waren nach dem Skandal um Gustl Mollath Anzeigen gegen Verfahrensbeteiligte eingegangen. Das Gericht sah es jetzt aber als erwiesen an, dass die Beteiligten nicht vorsätzlich gehandelt hatten, um Mollath seine Freiheit zu entziehen. Dennoch seien die Vorwürfe bzgl. des Verfahrens und einzelner Prozesshandlungen durchaus gerechtfertigt, so die Generalstaatsanwaltschaft.
So habe es zum Beispiel erhebliche Mängel in der Schilderung der Festnahme Mollaths gegeben und auch der Unterbringungsbefehl sei dem Nürnberger zu spät eröffnet worden. Viele der Vorwürfe seien aber mittlerweile verjährt.
Gustl Mollath war seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, da er als psychisch krank galt. Nach erheblichen Zweifeln an dem Urteil wurde die Unterbringung letzten August aufgehoben. Im Juli diesen Jahres beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath.