Fall Gustavstraße: Gericht verbietet "Kleeblattstube"
Ansbach/Fürth – Gestern stand der Fall Gustavstraße erneut vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Streitpunkt: der Nebenraum der Gaststätte „Gelber Löwe“. Die sogenannte „Kleeblattstube“ darf ab sofort nicht mehr genutzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach jetzt entschieden und damit einem Anwohner Recht gegeben.
Lärmgrenzwerte überschritten
Die Richter erklärten mit ihrem Urteil die Baugenehmigung für den Nebenraum für rechtswidrig, auch wenn er nur für geschlossene Veranstaltungen genutzt werde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zulässigen Lärmgrenzwerte bereits überschritten werden. Deshalb sei jede auch nur geringfügige Erweiterung des Gastraums im „Gelben Löwen“ problematisch. Damit gab das Gericht der Klage eines Anwohners statt. Dieser hatte kritisiert, dass mit dem Nebenraum eine erhebliche Erweiterung des Gaststättenbetriebs und unzumutbare Lärmbelästigungen verbunden seien.
Kleeblattstube im Herbst 2013 genehmigt
Am 3. Februar 2013 war der Antrag auf eine 33 Quadratmeter große „Kleeblattstube“ zunächst gescheitert. Dabei handelt es sich um einen Raum für Veranstaltungen außerhalb des normalen Betriebs, der von Privatpersonen für Geburtstagsfeiern und ähnliche Anlässe gemietet werden kann. Die Pächter haben daraufhin ihren Antrag überarbeitet, mit Erfolg. Im Herbst desselben Jahres wurde die 20 Quadratmeter große Kleeblattstube genehmigt.
Klagen gegen „Kaffee Bohne“ zurückgezogen
Zuvor hatten zwei weitere Anwohner der Gustavstraße ihre Klagen zurückgezogen. Diese wollten allerdings gegen die Erweiterung der Küche und den Bau einer neuen Toilette in der „Kaffee Bohne“ vorgehen. Die genehmigten Erweiterungen würden lediglich dazu dienen, die Kapazität der Kneipe zu erhöhen, argumentierten sie. Außerdem warfen die beiden Anwohner dem Wirt der „Kaffee Bohne“ vor, die Gasträume unrechtmäßig um etwa 32 Quadratmeter vergrößert zu haben. Mit der Rücknahme der beiden Klagen wurden diese Verfahren eingestellt.