Bewährungsstrafe für "Fahnenstecher"

Zwei Jahre auf Bewährung, so lautet das neue Urteil für Deniz K. Maßgeblich für die  Bewährungsstrafe war die lange Untersuchungshaft. Ein Jahr und drei Monate saß er bereits in Haft, eine erneute Haftstrafe sei nicht nötig, so die Jugendkammer.

 

Der damals 20-Jährige hatte bei einer Demonstration mehrere Polizisten mit einer Fahnenstange attackiert  Bereits im November 2012 wurde er zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben – es sei unverhältnismäßig gewesen, so die Richter.

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