Nürnberg/Ansbach – Das Oberlandesgericht Nürnberg hat heute Beschwerden gegen Anordnungen des Amtsgerichts Ansbach weitgehend zurückgewiesen. Vier Elternpaare hatten sich gegen den vorläufigen Entzug, wesentlicher Teile des Sorgerechts gewehrt. Nun kommen die zwei jüngsten von neun Kindern zurück in die Obhut ihrer Eltern.
Nach Anhörungen der Kinder, Eltern und Vertretern des Jugendamtes war der zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts davon überzeugt, dass für die älteren Kinder die gegenwärtige Gefahr einer körperlichen Züchtigung fortbestehe. Deshalb bleiben sie bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens bei Pflegeeltern, haben aber regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern. Den beiden jüngsten, erst wenige Monate alten Kindern, drohe nach Erkenntnissen des Senats keine Gefahr von körperlicher Züchtigung. Die beiden Säuglinge kehren jetzt zu ihren Eltern zurück.
Die getroffenen Entscheidungen betreffen nur Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Das Hauptsacheverfahren, welches endgültige Entscheidungen bringt, wird beim Amtsgericht Ansbach verhandelt.