Im Gerichtsprozess um das zersägte Kunstpferd „Hedon“ hat das Oberlandesgericht Nürnberg jetzt eine Entscheidung getroffen. Der Künstler Babis Panagiotidis soll eine Entschädigung von 17.500 Euro erhalten.
Die aus tausenden Computertasten zusammengesetzte Skulptur war im Zuge einer Garagenräumung mit einer Kettensäge zerstört und dann auf dem Wertstoffhof entsorgt worden. Dieses Vorgehen nicht rechtens – der Künstler hat Anspruch auf Entschädigung. Doch in welcher Höhe – darüber wurde rund vier Jahre gestritten. Der Garagen-Vermieter war in erster Instanz zu einem Schadenersatz von 73.500 Euro verurteilt worden – ging aber in Berufung. Er wolle maximal 5000 Euro bezahlen! Mit seinem Urteil hat sich das Gericht nun für einen Mittelweg entschieden. Es orientiert sich damit an der Schätzung eines Gutachters, der Hedons Wert auf 15 bis 20.000 Euro beziffert hatte.