18.03,2013, Regensburg – Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall von Gustl Mollath beantragt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft liegen neue, während der Verurteilung unbekannte Tatsachen vor, die den Antrag stützen.
Gegen Gustl Mollath wurde 2006 ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung geführt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath frei, obwohl es die vorgeworfenen Taten als erwiesen ansahen. Zusätzlich wurde die Unterbringung Mollaths in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, will die Staatsanwaltschaft Regensburg ein neues Verfahren. Der Wiederaufnahmeantrag hat dabei zum Ziel, den Beweiswert einer dem Urteil zugrunde liegenden
Urkunde und die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen einer erneuten gerichtlichen Überprüfung zu
unterziehen. Daneben werden Gesichtspunkte vorgetragen, die für die psychiatrische Begutachtung
von Bedeutung sein können.