Parallel zur Landtagswahl stimmten die Bürger des Freistaates am 15. September auch über fünf Volksentscheide zur Änderung der bayerischen Verfassung ab. Um die Verfassungsänderung geltend zu machen benötigt es nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Landtag sondern auch eine Zustimmung per Volksentscheid. Nach vorläufigen Ergebnissen wurden alle fünf Verfassungsänderungen mit sehr großer Mehrheit angenommen.
Detaillierte Ergebnisse in regionaler Gliederung finden sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.