Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Eilantrag gegen die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats abgelehnt. Der Antrag der AfD-Fraktion im Nürnberger Rat wurde damit abgewiesen. Konkret ging es darum, dass der Stadtrat am 21. November 2024 beschlossen hatte, dass eine Fraktion im Stadtrat mindestens vier Mitglieder haben muss, um als solche anerkannt zu werden. Dieser Beschluss wurde von der AfD angefochten.
Das Gericht habe entschieden, dass der Stadtrat das Recht hat, die Geschäftsordnung jederzeit zu ändern. Die Einführung einer Mindestgröße von vier Mitgliedern sei legitim und verstoße nicht gegen das geltende Recht.
Sollte die AfD mit dem Urteil nicht zufrieden sein, kann die Partei in eine höhere Instanz gehen. Momentan bleibe allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen.