Nürnberg/Regensburg – Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath am Donnerstagvormittag freigesprochen. Der 57-Jährige muss nach dem Wiederaufnahmeverfahren nicht wieder in die Psychatrie. Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass er seine Ex-Frau im Jahr 2001 misshandelt hat. Mollath selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden, als in seinem ersten Prozess. Damals war er wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen worden und in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Laut des Urteils des Landgerichts Regensburg gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung. Damit stellte die vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der 57-Jährige sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt war. Außerdem ordnete sie eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Quelle: dpa