Rothenburg ob der Tauber – Einen Tag nach der tödlichen Messerstecher-Attacke auf einen 61-jährigen Gutachter im Rothenburger Jobcenter liegt das Motiv für die Tat noch im Dunkeln. Der mutmaßliche Täter soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Haft. Die Ermittler bewerten die Tat bislang als Mord.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Gutachter des Jobcenters in Rothenburg ob der Tauber sollte die Leiche des Mannes am Donnerstagvormittag obduziert werden. Der mutmaßliche Täter werde im Lauf des Donnerstags dem Haftrichter vorgeführt, sagte der Leitende Ansbacher Oberstaatsanwalt Gerhard Karl am Donnerstag. Der 28-jährige Mann soll mit einem Messer mehrmals auf den 61 Jahre alten Gutachter eingestochen und ihn so schwer verletzt haben, dass er noch am Tatort starb. Wegen einer Verletzung an der Hand war der Angreifer nach Polizeiangaben noch in einer Klinik in Würzburg, wo er überwacht wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftantrag wegen eines Tötungsdeliktes gestellt. Karl ging zunächst vom Tatbestand des Mordes aus. Die Hintergründe für die Tat sind noch unklar. Es könne gut sein, dass sich der Mann auch vor dem Haftrichter nicht zu den Vorwürfen äußert, sagte der Chefermittler.
Der Sprecher der Jobcenter-Personalräte, Uwe Lehmensiek, sprach sich trotz des tödlichen Vorfalls gegen verschärfte Kontrollen aus. „Schleusen und Metalldetektoren sind kein Konzept für Jobcenter“, so Lehmensiek Medienberichten zufolge. „Die Jobcenter wollen einen offenen Zugang für die Menschen bieten.“ Nach dem tödlichen Angriff in Neuss vor zwei Jahren sei schon „in jedem Jobcenter eine Menge passiert“. Das reiche von Sicherheitspersonal über Alarmsysteme bis zum Einbau von Fluchttüren zwischen den Büros.
Auch in Rothenburg seien wegen ähnlicher Fälle in anderen Jobcentern bereits Maßnahmen zum besseren Schutz der Mitarbeiter umgesetzt worden, teilte das Landratsamt Ansbach mit. Dazu zählten unter anderem Schulungen zum Umgang mit schwierigen Kunden, zur Deeskalation und zum Eigenschutz sowie ein Alarmsystem an jedem Arbeitsplatz.