Über Ostern feiern gehen?
In Nürnberg haben 14 Locations zumindest versucht zu öffnen. Unter dem Motto “Nürnberg will Tanzen” hat der religionskritische Bund für Geistesfreiheit Anträge auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Die Protest-Feiern gegen das Tanzverbot am Karfreitag hat die Stadt aber verboten.
Veranstalter, die sich nicht an das Verbot halten, müssen laut dem Innenministerium bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen.
Grundsätzlich sind laut dem Bundesverfassungsgericht Ausnahmen auch an stillen Feiertagen möglich. Laut dem Ordnungsamt Nürnberg waren die Begründungen der 14 Lokale nicht ausriechend.
Stadt Nürnberg: „Seitens der Stadt Nürnberg wurde signalisiert, dass die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen sehr wohl besteht, die Begründung hierfür und die Festlegung auf einen oder wenige Clubs wurde hierfür angefordert. Hierauf erfolgte keine Reaktion ( …).“