Am Mittwoch, 11. Dezember 2024, hat der Nürnberger Stadtrat die Alkoholverbotsverordnung am Nürnberger Hauptbahnhof erneut beschlossen. Verordnungen sind auf höchstens vier Jahre befristet, um sicherzustellen, dass sie regelmäßig überprüft werden. Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof wurde Anfang 2017 zum ersten Mal beschlossen und gilt seitdem kontinuierlich.
Der Hauptbahnhof sei nach Angaben der Stadt Nürnberg einer der belebtesten Orte der Stadt. Gerade dort sei ein Alkoholverbot wichtig, um alkoholbedingten Straftaten vorzubeugen. Auch nach Einschätzung der Landes- und Bundespolizei sei es hier notwendig, die Alkoholverbotszone einzuhalten. Das stärke auch das Sicherheitsgefühl der Menschen.