Nürnberg – Der Prozess gegen eine 64-jährige Wirtin, die ihre Nürnberger Gaststätte «Klösterle» absichtlich abegbrannt hat, wird im kommenden Jahr teilweise neu verhandelt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Frau war im Dezember 2012 vom Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie gemeinsam mit ihrem Hilfskoch das Lokal in die Luft gesprengt hatte, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Gegen dieses Urteil legte die Frau Revision ein und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die Richter zweifelten zwar nicht an ihrer Schuld – ordneten aber an, den Fall teilweise neu zu verhandeln. In den kommenden Monaten muss das Landgericht nun prüfen, ob es sich bei der Tat um die «Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion» handelt oder um Brandstiftung. Im letzteren Fall könnte die 64-Jährige mit einer milderen Haftstrafe rechnen.