Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar und darf deshalb auch an Silvester nur mit folgenden Einschränkungen erfolgen:
Allgemeine Verbote
- Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CEZeichen haben.
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (normale Silvesterfeuerwerkskörper) – dürfen nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
- Mit erlaubnisfreien Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“.
- Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
Regeln in der Innenstadt
- In dem Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Sonntag, 31. Dezember 2023, und am Montag, 1. Januar 2024, ganztägig verboten.
- In die Innenstadt dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden.
- An den Grenzen der Bereiche weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – no Fireworks“ auf die Verbotszonen hin. Die Polizei führt in diesen Bereichen Kontrollen durch.
- Am Eingang zur Stadtfreiung führt ein Sicherheitsdienst Taschenkontrollen durch.
- Verstöße gegen diese Verbote können mit erheblichen Bußgeldern bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
- Bei der Benutzung von Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen kann zudem der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Die Stadt Nürnberg bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten sowie die Reste ihrer Feuerwerkskörper und mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen. Insbesondere große Feuerwerksbatterien und Flaschen sind auf Gehwegen und Fahrbahnen in der Dunkelheit eine erhebliche Gefährdung für den Verkehr.