Do, 21.12.2023 , 16:07 Uhr

Nürnberg: Regelungen für Feuerwerkskörper an Silvester

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar und darf deshalb auch an Silvester nur mit folgenden Einschränkungen erfolgen:

Allgemeine Verbote

 

Regeln in der Innenstadt

Die Stadt Nürnberg bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten sowie die Reste ihrer Feuerwerkskörper und mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen. Insbesondere große Feuerwerksbatterien und Flaschen sind auf Gehwegen und Fahrbahnen in der Dunkelheit eine erhebliche Gefährdung für den Verkehr.

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