Bayreuth/Nürnberg – Gustl Mollath muss noch bis mindestens 2014 in der Psychiatrie bleiben. Das hat das Landgericht Bayreuth heute beschlossen. Damit lehnt es einen der zahlreichen Anträge auf die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie ab.
Kammer sieht keinen Anlass zur Wiederaufnahme des Verfahrens
Im Juni nächsten Jahres muss sich Mollath dann einer erneuten Prüfung unterziehen, die über seine weitere Zukunft entscheiden wird. Die Kammer sei an die Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, teilte das Gericht heute mit. Zwar liegen mehrere Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. Aber „Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen“. Sie geht davon aus, dass von Mollath „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“. Der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014.
Gutachter nicht in der Lage Urteil über Mollath abzugeben
Das Landgericht Bayreuth befand nun bei seiner jährlichen Überprüfung, dass die weitere Unterbringung angesichts der Delikte und der von Mollath ausgehenden Gefahr verhältnismäßig sei. Die Kammer stützte sich dabei auf alte Gutachten. Seit den Überprüfungen in den beiden Vorjahren habe sich keine Veränderung ergeben, weil Mollath nach wie vor jede Therapie ablehne, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte versucht, eine ergänzende Stellungnahme von dem Sachverständigen einzuholen, der Mollath zuletzt begutachtet hatte. Dazu sah sich dieser aber nicht in der Lage, weil er seit seinem Gutachten „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ werde und seine Gesundheit dadurch beeinträchtigt sei.
Seit sieben Jahren in der Psychiatrie
Seit 2006 ist der 56-Jährige nun schon in der Psychiatrie untergebracht, weil ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth damals als gemeingefährlich eingestuft hat. Er soll unter anderem seine Frau schwer misshandelt haben. Nach wie vor verweigert er jegliche Therapiestunden, worin sich das bayreuther Urteil unter anderem begründen lässt. Der 56-Jährige selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts der Justitz und seiner Ex-Frau, deren Motiv er mit seiner Aufdeckung von Schwarzgeldgeschäften in Millionenhöhe begründet. Die Zwangsunterbringung ist seither von mehreren Gutachtern bestätigt worden. Inzwischen gibt es jedoch große Zweifel, ob es sich damals nicht um ein Fehlurteil handelte. Mollath selbst hält sich für das Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe. Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat aber bisher keine Anhaltspunkte dafür gefunden.
Quelle: dpa