Ab dem 1. Mai 2024 ist es in Nürnbergs Altstadt nicht mehr möglich, E-Scooter außerhalb speziell dafür vorgesehener Sammelparkplätze auszuleihen oder zurückzugeben. Das neue Abstellkonzept, das in Zusammenarbeit mit den fünf führenden Anbietern der Stadt entwickelt wurde, sieht vor, dass die Ausleihe außerhalb dieser Stationen nicht beendet werden kann. Die Gebühr verlängert sich automatisch, solange der E-Scooter nicht an einem der Sammelparkplätze abgestellt wird.
Bis zum Herbst 2024 wird das stadtweite Konzept schrittweise umgesetzt, einschließlich des Bundesstraßenrings und der Außenstadt. Insgesamt werden etwa 300 Sammelparkplätze eingerichtet, um Platz für bis zu 4.000 E-Scooter zu bieten. Das Abstellgebiet wird in drei Zonen unterteilt: Zone A umfasst die Altstadt, Zone B erstreckt sich über alle Stadtteile bis zum Bundesstraßenring B4R, einschließlich der Weststadt, und Zone C deckt den Rest der Außenstadt ab.
Falls nach einem Jahr festgestellt wird, dass die Beschwerden außerhalb des Bundesstraßenrings nicht abnehmen, wird das Abstellkonzept auch auf diese Bereiche ausgedehnt.
Mehr Informationen hier.