So., 23.02.2025 , 20:48 Uhr

Nach der Bundestagswahl 2025: Wie geht es weiter?

Nach der Bundestagswahl steht die nächste Aufgabe an: die Bildung einer neuen Regierung. Unmittelbar nach der Bundestagswahl geht es los. Bundestagsfraktionen konstituieren sich, Sondierungen für mögliche Koalitionen laufen an. Wie lange sich das hinziehen wird, ist laut Angaben der dpa unklar. Das Grundgesetz gibt nur eine einzige Frist vor.

24. Februar: Am Montag nach der Wahl werden die Führungsgremien aller Parteien das Wahlergebnis analysieren. Bei den Verlierern wäre es der richtige Zeitpunkt für Rücktrittsankündigungen, sofern diese nicht schon am Wahlabend erfolgt sind.

25. Februar: Am Dienstag treten die meisten Bundestagsfraktionen zusammen, in der Regel mit den neuen und mit den ausscheidenden Abgeordneten. Dabei werden die Fraktionsvorstände neu gewählt. Bei der Union wollen CDU und CSU ihre Fraktionsgemeinschaft neu besiegeln.

Nach diesen Terminen werden erst Sondierungen und dann Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung beginnen. Wie lange es dauern wird, bis diese steht, ist schwer kalkulierbar. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie die einzelnen Parteien einen Koalitionsvertrag von der eigenen Basis absegnen lassen: Mit einem Parteitag geht es schnell, eine Mitgliederbefragung dauert dagegen länger.

25. März: Dies ist der einzige gesetzlich vorgegebene Stichtag: Nach Artikel 39 Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Hier: spätestens der 25. März.

Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In dieser Sitzung fallen bereits Personalentscheidungen: Die Abgeordneten wählen eine neue Präsidentin oder einen Präsidenten sowie dessen Stellvertreter.

20./21. April (Ostern): Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat wiederholt die Hoffnung geäußert, im Fall eines Wahlsieges bis Ostern eine Regierung bilden zu können.

Bis dahin wäre Deutschland nicht regierungslos oder handlungsunfähig. Das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister endet nach Artikel 69 Grundgesetz mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird den Kanzler dann aber bitten, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen, wozu dieser nach Artikel 69 verpflichtet ist. Auch die Ministerinnen und Minister bleiben geschäftsführend im Amt.

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