Karlsruhe/Nürnberg – Erfolg für Gustl Mollath: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Verfassungsbeschwerde des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath stattgegeben. Die Bayern-SPD wertet das als „schallende Ohrfeige für Justizministerin Beate Merk und die CSU.“
Gründe seien nicht ausreichend gewesen
Die Karlsruher Richter haben ihren Kollegen in Bayern vorgeworfen, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen“, so die Begründung aus Karlsruhe.
Mollaths Grundrecht wurde verletzt
Die Beschlüsse verletzten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Sache wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Gustl Mollath ist zwar inzwischen wieder auf freiem Fuß, dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht, „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“.
Bayern-SPD: „Entscheidung ist schallende Ohrfeige für Beate Merk und die CSU“
Die stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Inge Aures, die gemeinsam mit Prof. Dr. Peter Paul Gantzer die SPD im Mollath-Untersuchungsausschuss vertreten hat, wertete heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „schallende Ohrfeige für die Justizministerin Beate Merk und die CSU.“ „Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten! Dass Seehofer seine Justizministerin nicht längst gefeuert hat, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Zugleich ist es traurig für Herrn Mollath, dass diese klare Entscheidung erst nach vielen Jahren der Unterbringung aus Karlsruhe kommen muss!“