Nürnberg – Weil er den Namen einer früheren HypoVereinsbank-Mitarbeiterin ungeschwärzt im Internet veröffentlichte, muss sich ein Unterstützer von Gustl Mollath vor Gericht verantworten.
Die Frau will eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber einer Nürnberger Internetseite erreichen, damit ihr Name nicht mehr auf der Seite erscheint, so die dpa. Der Seitenbetreiber hatte einen Brief des Nürnbergers Mollath veröffentlicht, in dem dieser von dubiosen Geldgeschäften mehrerer Bankmitarbeiter sprach und behauptete, der Frau sei aus diesem Grund gekündigt worden.
Der Seitenbetreiber berief sich am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf die Meinungsfreiheit. Er habe ein zeitgeschichtlich relevantes Dokument veröffentlicht. Der Anwalt der Frau sagte, die behauptete Kündigung sei eine unwahre Tatsachenbehauptung und daher nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden. Im Sommer vergangen Jahres kam er frei. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe.