Regensburg/ Nürnberg – Die Krise zwischen Gustl Mollath und seinen Pflichtverteidigern spitzt sich zu. Mollath verbreite Lügen, so Rechtsanwalt Gerhard Strate in seiner Begründung am Montag. Deshalb baten die beiden Rechtsanwälte jetzt das Gericht um die Entbindung von ihrem Pflichtmandat. Doch das Landgericht Regensburg lässt die beiden nicht ziehen.
Es liege weder eine grobe Pflichtverletzung vor, noch sei das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Montag. Der Angeklagte sei „bislang hervorragend verteidigt“ worden. Erst vergangene Woche hatten die beiden ihr Amt als Wahlverteidiger Mollaths niedergelegt, wurden jedoch sofort als Pflichtverteidiger durch das Gericht wieder eingesetzt. Jetzt spitzt sich die Lage weiter zu.
„Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Mollath hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge stellen zu können. Es habe bislang keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Strate sagte dagegen, diese Zeit habe wohl bestanden, Mollath habe jedoch keine Anstalten gemacht, mit seinen Verteidigern zu sprechen. „Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch“. Wenn nun im Hintergrund offensichtlich weitere Rechtsberater Mollath unterstützten, bitte er um die Entbindung von seinem Mandat.
Mollath sagte am Montag: „Ohne die Leistung von Herrn Strate wäre ich nicht hier. Dafür bin ich ihm unendlich dankbar.“ Zu einer Rehabilitierung gehört für ihn aber die Aufklärung angeblicher Schwarzgeldtransfers seiner damaligen Ehefrau. Zudem will er Privatgutachten in den Prozess einbringen.
Das Gericht plant, die Plädoyers am 8. August zu hören. In der darauffolgenden Woche soll dann das Urteil gesprochen werden. Der vom Gericht als Gutachter bestellte Psychiater Professor Norbert Nedopil hatte am Freitag erklärt, von Mollath gehe heute keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus. Eine erneute Zwangseinweisung sei nicht angemessen.
Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen.