Nürnberg – Weil er den neuen Freund seiner Ex-Frau erstochen hat, muss der 37-jährige Özgur I. lebenslang hinter Gitter. Der Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth warf dem Angeklagten heute bei der Urteilsverkündung „absoluten Vernichtungswillen“ vor.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein 27-jähriges Opfer im Januar mit 44 Messerstichen auf offener Straße ermordet hat. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe aus Notwehr gehandelt und sei daher freizusprechen, hatte der Rechtsanwalt des 37-Jährigen gefordert. Die vielen Messerstiche begründete er mit der psychischen Ausnahmesituation seines Mandanten.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte seinen Verteidiger eine Erklärung in seinem Namen verlesen lassen. Er habe Angst vor dem Nebenbuhler gehabt, hieß es darin. Nachdem es am 9. Januar zum Streit gekommen war, habe er sich in einem Kaufhaus ein Küchenmesser gekauft, so Özgür I. Dann sei es erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen. Um sich zu verteidigen habe er dann auf den Lebensgefährten seiner getrennt von ihm lebenden Frau eingestochen.
Das Gericht schenkte dieser Version keinen Glauben. Sämtliche Zeugenaussagen deckten sich dahingehend, dass Özgür I. sein Opfer völlig überraschend von hinten angegriffen und mit dem Messer attackiert habe. Unmittelbar nach Prozessende hat die Verteidigung angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.