Ab heute gibt es die staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Das umstrittene Heizungsgesetz ermöglicht nun allen Wohnungseigentümern und Hausbesitzern die Zuschüsse zu beantragen. Neu berechtigt sind laut KfW auch Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Die Förderung beträgt mindestens 30 Prozent, kann aber bis zu 70 Prozent erreichen. Die Höhe ist unter anderem vom Einkommen und der Umsetzungsgeschwindigkeit beim Austausch abhängig.
Das bedeutet: Wer bis 2028 seine Heizung erneuert, kann zum Beispiel nochmal 20 Prozent Bonus bekommen. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.
Bisher wurden etwa 93.000 Zusagen erteilt. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Trotzdem bleibt die Zahl der gestellten Anträge unter den Erwartungen. Bis zum Jahresende rechnet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie aber trotzdem mit einem Absatz von 200.000 Wärmepumpen.