In den frühen Morgenstunden sind sie unterwegs: Die Mitarbeiter vom Winterdienst des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg. Ungefähr 3600 Kilometer Straße müssen hier regelmäßig geräumt und gestreut werden. Gar keine leichte Aufgabe, so Kai Ruhland, der seit 2012 bei der Stadt Nürnberg angestellt ist.
Doch nicht nur der Winterdienst ist gefragt, auch die Bürger haben eine Räum- und Streupflicht. Die gilt für alle Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen. Diese müssen in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden. In Mietverhältnissen kann die Pflicht an die Mieter weitergegeben werden, aber letztlich bleibt der Eigentümer verantwortlich. Neben der Frage, wann geräumt werden muss, stellt sich auch die Frage nach Alternativen für das altbekannte Streusalz.
Wichtig ist, dass die Räumung gründlich erfolgt und keine Hindernisse auf den Wegen bleiben. Nun stellt sich nur noch die Frage: wohin mit dem Schnee? Auch das ist geregelt: der geräumte Schnee darf nicht den Verkehr behindern. Fußgängerüberwege, Hydranten und Kanaleinläufe müssen frei bleiben.
Letztendlich ist klar: die Winterräumung ist eine Pflicht, die ernst genommen werden sollte. Wer seiner Verantwortung nicht nachkommt, riskiert nicht nur hohe Haftungsrisiken bei Unfällen, sondern gefährdet auch die Sicherheit der Passanten. Es lohnt sich daher, die örtlichen Regelungen genau zu kennen und rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle und Ärger zu vermeiden.