Sie haben es vielleicht schon gemerkt – auch bei uns musste inzwischen der Studio-Christbaum dran glauben. Traditionell wird er ja am 6. Januar abgeschmückt und auf den Balkon oder in den Garten gestellt – bei manchen darf er auch noch länger stehen. Doch hat er einmal ausgedient, wird das gute Stück oft illegal einfach irgendwo abgelegt. Das muss aber nicht sein!
Eine Übersicht der Ablagestellen finden Sie HIER.