Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat heute das Verwaltungsgericht München entschieden und damit eine entsprechende Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen. 2022 hatte der bayerische Verfassungsschutz bekanntgegeben, dass er die AfD nachrichtendienstlich beobachte – also etwa Chatverläufe kontrolliere. Das Gericht hat heute entschieden, dass die Inhalte dieser Chats, die sich unter anderem gegen Menschen mit Migrationshintergrund richten oder Vergleiche zur NS-Zeit ziehen, relevant für die Öffentlichkeit seien und eine Beobachtung somit rechtens sei. Die AfD bezeichnet die extremistischen Äußerungen als “Entgleisung Einzelner” und wird wohl gegen das Urteil vorgehen. Allerdings war die Partei auch schon vor diesem Prozess in zwei Instanzen gescheitert.