Der inzwischen 19-Jährige, der im Mai diesen Jahres seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen hat, ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Totschlags verurteilt worden. Weil ein psychiatrisches Gutachten aber belegt, dass er an Paranoia, Schizophrenie und Halluzinationen leidet, gilt er als schuldunfähig und muss somit nicht ins Gefängnis. Er wird in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Am 1. Mai waren der damals 18-Jährige und sein 54-jähriger Vater auf einem Jagdausflug in der Nähe von Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Dabei erschoss der junge Mann seinen Vater und stellte sich anschließend selbst der Polizei. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – wegen seiner Erkrankung und weil die Tat unter das Jugendstrafrecht fällt.