Seit April ist Cannabis weitegehend legalisiert, seit Juli können Anbauvereine einen Antrag auf Zulassung stellen, genehmigt wurde bislang aber keiner. Der Freistaat hat bereits vorab angekündigt, dass er auf eine strikte Kontrolle und Prävention setzen wird. Beispielsweise wurde eine eigene Kontrollstelle eingerichtet. Nun sind die Regeln für den Cannabiskonsum in Bayern nochmals verstärkt worden. Und zwar mit dem sogenannten “Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz”.
Kein Konsum von Cannabis auf Volksfesten. Das ist ein Aspekt, der im neuen Gesetz steht. Ein Verbot besteht auch in ausgewiesenen Raucherzonen, etwa im Außenbereich von Gaststätten. Und zwar für das Verdampfen, Verbrennen und Erhitzen von Cannabis-Produkten. Im Gesetzestext wird klar, dass Gemeinden und Städte im Sinne des Gesundheitsschutzes das Verbot auf bestimmte öffentliche Flächen ausdehnen können. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen hohe Geldstrafen: Im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro. Das seit 1. August in Kraft getretene Gesetz dient laut Beschlusstext zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums. Bisher war schon gesetzlich geregelt, dass der Konsum von Cannabis zum Beispiel in der unmittelbaren Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten ist. Das heißt auch in der Nähe von Schulen und Spielplätzen.
Im Studio begrüßt heute Kollege Adrian Roser die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach.