Es ist ein Mammutprozess, der heute ein Ende nehmen sollte. Seit dem 6. Dezember 2023 läuft das Verfahren gegen den “Südtstadtschützen” Mert A. vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Anklage lautet Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Wie wir bereits berichtet haben, wurden gestern die Plädoyers der Verteidigung vorgetragen. Dabei hieß es: Der Angeklagte hätte aus Notwehr gehandelt, die Staatsanwaltschaft ist da anderer Ansicht.
Tag 34 im Prozess um den Südstadtschützen im Landgericht Nürnberg-Fürth. Das erwartete Urteil wurde bis Redaktionsschluss noch nicht gefällt. Denn der Prozess hat sich über den Tag hingezogen. Der Start der Verhandlung verzögerte sich um knapp zwei Stunden, weil die Verteidigung gestern noch einen Antrag an die Staatsanwaltschaft gestellt hat. Als dann der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt wurde, wirkte er recht zufrieden. Im Antrag selbst hieß es, es soll nochmal ein Zeuge vorgeladen werden. Diesen Antrag hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft forderte bereits im April eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Erst gestern plädierte die Staatsanwaltschaft darauf, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wurde damit ausgeschlossen. Rückblick: Im Oktober letzten Jahres beginnt der Prozessauftakt gegen den Angeklagten. Dieser soll mit einer Schusswaffe eine Person erschossen und eine andere schwer verletzt haben. Über 100 Zeugen wurden in den vergangenen Wochen geladen. Deren Aussagen haben den Angeklagten schwer belastet.
Falls heute ein Urteil fällt, ist es noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat dann eine Woche Zeit Revision einzulegen.Sollte er das in Anspruch nehmen, wird das Verfahren an den Bundesgerichtshof gereicht.