Der tödliche S-Bahn-Unfall in Feucht bleibt für den Lokführer ohne strafrechtliche Konsequenzen. Im Januar wurde an einem S-Bahnhof in Feucht ein 46-jähriger Mann in der Tür eingeklemmt und geriet anschließenden unter den anfahrenden Zug. Der Lokführer habe bis auf einen Kontrollblick alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten, so das Amtsgericht Hersbruck. Außerdem habe das schwer betrunkene Opfer die Warnsignale der sich schließenden Türen ignoriert und so den Unfall mitverschuldet.