Feuerwerkskörper oder Böller gehören für Viele an Silvester dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, muss aber laut dem Hauptzollamt Nürnberg einiges beachten. Beispielsweise müssen alle Feuerwerkskörper, die im Handel verkauft werden mit einer entsprechenden Kennzeichnung – dem CE-Kennzeichen – versehen sein. Gleiches gilt auch bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Was es in diesem Jahr noch alles beim Böllern zu beachten gibt, erklärt Kreisbrandmeister Rainer Weiskirchen.