Tauben sind in vielen bayerischen Städten angesiedelt, der ein oder andere füttert die Tiere wohl aus vermeintlich gut gemeinten Gründen mit altem Brot. Doch das kann gefährlich sein und ist in Nürnberg ohnehin verboten. Darauf macht die Stadt im Februar und März explizit mit einer Informationskampagne aufmerksam. Die Tierrechtsorganisation Peta kritisiert jedoch die Aktion.
Tauben zu füttern ist in Nürnberg seit 2016 verboten. Wer altes Brot als Futter für die Tiere verwendet, mache die Tiere krank, so das Referat für Umwelt und Gesundheit in Nürnberg. Die benötigte Futtermenge von 25 bis 40 Gramm pro Tag fänden die Tiere auch im Winter ohne menschliche Hilfe. Das ist aber nicht der einzige Gedanke hinter der aktuell laufenden Aktion der Stadt.
Die Informationskampagne soll an das Fütterungsverbot und die sonst drohenden Folgen erinnern – das geschieht unter anderem mit Videoclips in Straßenbahnen und Plakaten. Die Tierrechtsorganisation Peta kritisiert die Kampagne als “absolutes Armutszeugnis”.
„Anzunehmen, dass Tauben in der Stadt genug Nahrung finden würden, ist komplett falsch. Mit dieser herzlosen Kampagne macht sich die Stadt Nürnberg für unzählige kranke und tote Tiere mitverantwortlich, die künftig in der Stadt zu finden sein werden. […] Menschliche Essensreste machen Tauben in der Tat krank – allerdings verbieten die Verantwortlichen auch die Gabe artgerechter und gesunder Nahrung.” (Monic Moll, PETA Deutschland e. V.)
Als Lösung sieht die Tierrechtsorganisation betreute Taubenschläge. Davon gibt es in Nürnberg bereits zwei Stück. Diese werden vom Tierschutzverein “Ein Haus für Stefan B.” betreut. Laut dem Verein seien in einem Haus allein 124 Eier getauscht worden. Hier wären sonst Tauben geschlüpft. Ein gemeinsames Ziel der Informationskampagne und der Taubenschläge ist es, die Anzahl an Stadttauben zu reduzieren. Auch unkontrolliertes Füttern mit Brot soll so vermieden werden. Wer sich nicht an das Fütterungsverbot der Stadt Nürnberg in der Öffentlichkeit hält, dem droht ein beachtliches Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.