Im Mai erschießt ein 18-Jähriger seinen eigenen Vater bei einem Jagdausflug bei Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Obwohl der 18-Jährige damals gestand, wurde der Haftbefehl zurückgenommen und er wurde vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und ein sogenanntes Sicherungsverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth beantragt. Das Ziel: Der Beschuldigte soll so dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden, weil er bei der Tat schuldunfähig gewesen sein soll. Wegen des Alters des jungen Mannes ist die Jugendkammer zuständig, ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.